Stand der Dinge im Januar 2022

Aktuelles aus Deutschland und der Welt

#WegMit219a

Endlich ist es so weit! Wie lange haben wir auf diese guten Nachrichten gewartet: Der Paragraph 219a wird endlich gestrichen. Das haben wir nicht nur unserer neuen Regierung zu verdanken, sondern vor allem dem unermüdlichen Kampf von Aktivist*innen, allen voran der Ärztin Kristina Hänel.

Doch was ist das eigentlich für ein Paragraph? Der § 219a verbietet Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft und es handelt sich dabei um einen Strafrechtsparagraphen aus dem Jahr 1933, der ursprünglich geschaffen wurde, um u. a. jüdische Ärzte zu kriminalisieren. Wenn jetzt Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, beispielsweise auf ihrer Website darüber informieren, indem sie die Methoden aufführen, die sie anbieten, dann fällt das auch unter Werbung und diese Ärzt*innen können dafür verklagt werden. Und auch wenn es sehr absurd und abwegig erscheint, gibt es diese Verurteilungen tatsächlich.

Unter den sogenannten „Anti-Choicer“ oder „Lebensschützern“, die sich für ein komplettes Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen einsetzen, gibt es nämlich Gruppierungen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Ärzt*innen, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren, anzuzeigen, Verantwortliche von Vereinen wie beispielsweise von „Doctors for Choice Germany“ zu bedrohen und Websites zu unterhalten, auf denen Abtreibungen mit dem Holocaust verglichen werden (auf der Babycaust-Seite ist neben Fotos von einem KZ von einem „Massenmord an unseren ungeborenen Kindern“ die Rede) und unter dem Reiter „Tötungs-Lizenz“ Mediziner*innen aufgelistet sind, die eine behördliche Erlaubnis für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen haben. Nichts kann mit der grausamen Ermordung von Millionen Menschen durch die Nazis verglichen werden und es ist schockierend, auf welch abscheuliche und verwerfliche Weise dies hier gemacht wird.

Kristina Hänel hat, nachdem sie sich 2017 vor dem Amtsgericht Gießen verteidigen musste und von diesem dann auch verurteilt wurde, eine Petition gestartet, die fast 200.000 Menschen unterschrieben haben. Darin schreibt sie: „Der § 219a ist veraltet und überflüssig. Er behindert das Anrecht von Frauen auf sachliche Informationen. De facto entscheiden die Beratungsstellen, wo die Frauen zum Schwangerschaftsabbruch hingehen können, da viele Ärzte eingeschüchtert sind und ihre sachlichen Informationen von den Websites herunternehmen aus Angst vor Strafverfolgung. Auch und gerade beim Thema Schwangerschaftsabbruch müssen Frauen freie Arztwahl haben und sich medizinisch sachlich und richtig informieren können. Ich bin für das Recht von Frauen, sich im Internet über angebotene Leistungen von Ärzten und Ärztinnen zum Schwangerschaftsabbruch zu informieren. Informationsrecht ist ein Menschenrecht. Der § 219a behindert dieses Recht.“

Umso glücklicher sind wir heute, dass dieses Recht auf Information nun wieder für alle Menschen in Deutschland gilt.