Wir arbeiten parteipolitisch unabhängig und freuen uns über die Unterstützung und die Kooperation mit Befürworter*innen unserer Arbeit aus der Politik. Eine Kooperation mit rechtspopulistischen Parteien lehnen wir grundsätzlich ab.
Hier ein Auszug aus unserer politischen Arbeit:
Expertendebatte über Regulierung chemischer Stoffe für K.-o.-Tropfen
Der Gesundheitsausschuss beschäftigte sich in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 8. November 2023, ab 16.15 Uhr mit dem Missbrauch von K.-o.-Tropfen. Grundlage war ein Antrag der Unionsfraktion zur Chemikalie Gamma-Butyrolacton (GBL), die missbräuchlich als K.-o.-Tropfen verwendet werden (20/8528). Das Gremium tagte etwa eine Stunde lang im Saal E.300 des Paul-Löbe-Haus.
Forderung nach verbesserter Prävention
Der Verein „Kein Opfer“ (KO) begrüßte, dass der legale Zugang zu der Chemikalie GBL von der Politik infrage gestellt werde. Allerdings sei das Problem viel komplexer, denn der Sammelbegriff K.o.-Tropfen umfasse bis zu 100 Substanzen, darunter verschiedene Narkotika, Psychopharmaka und Flüssig-Nikotin aus E-Zigaretten. Sinnvoll wären eine verpflichtende Aufklärung für Veranstalter, Bar- und Clubbetreiber, verpflichtende Aushänge zu dem Thema sowie eine Schulung der Angestellten. Der Verein warnte davor, die Verantwortung für solche Übergriffe auf die Opfer zu verlagern und ihnen auch noch nichtfunktionelle „Schutz-Gadgets“ zu verkaufen. Die Täter-Opfer-Umkehr führe zu einer weiteren Traumatisierung. Vor K.o.-Tropfen könne man sich nicht schützen, das sei die bittere Realität.
Hier kann man unsere vollständige Stellungnahme nachlesen.
Fachgespräch digital | „Nein heißt Nein in der Praxis“ Evaluation der Sexualstrafrechtsreform von 2016
Jede dritte Frau in Deutschland ist mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von sexuellem Missbrauch oder physischer Gewalt geworden. Allzu oft können die Täter nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Seit der Sexualstrafrechtsreform von 2016 ist ein deutlicher Anstieg von Ermittlungsverfahren bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung um fast 50 Prozent zu verzeichnen. Im Verhältnis dazu ist der Anstieg der Verurteilungsquoten allerdings weiterhin gering. Vor diesem Hintergrund wollen wir in einem Fachgespräch die Sexualstrafrechtsreform von 2016 evaluieren und mit Fachleuten darüber diskutieren, ob es weiteren Änderungsbedarf im Sexualstrafrecht oder auch im Prozessrecht gibt. Zu dieser Veranstaltung im Rahmen einer Videokonferenz laden wir Sie herzlich ein für Montag, den 28. November 2022, von 11.30 bis 13.30 Uhr.
Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB
Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages
[Bildrechte: Michael Wittig/ CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag]
Schriftliche Anfrage zum Thema Istanbul-Konvention
Vor einiger Zeit haben wir beispielsweise gemeinsam mit dem Team der Landesvorsitzenden BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bayern, Eva Lettenbauer, eine schriftliche Anfrage an den Bayerischen Landtag zum Thema Umsetzung der Artikel 14 und 15 der Istanbul-Konvention:
Artikel 14 – Bildung
1 Die Vertragsparteien treffen gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen, um an die sich entwickelnden Fähigkeiten der Lernenden angepasste Lernmittel zu Themen wie der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Aufhebung von Rollenzuweisungen, gegenseitigem Respekt, gewaltfreier Konfliktlösung in zwischenmenschlichen Beziehungen, geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und dem Recht auf die Unversehrtheit der Person in die offiziellen Lehrpläne auf allen Ebenen des Bildungssystems aufzunehmen.
2 Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen Maßnahmen, um die in Absatz 1 genannten Grundsätze in informellen Bildungsstätten sowie in Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und in den Medien zu fördern.
Artikel 15 – Aus- und Fortbildung von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen
1 Die Vertragsparteien schaffen für Angehörige der Berufsgruppen, die mit Opfern oder Tätern aller in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Gewalttaten zu tun haben, ein Angebot an geeigneten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Verhütung und Aufdeckung solcher Gewalt, zur Gleichstellung von Frauen und Männern, zu den Bedürfnissen und Rechten der Opfer sowie zu Wegen zur Verhinderung der sekundären Viktimisierung oder bauen dieses Angebot aus.
2 Die Vertragsparteien ermutigen dazu, dass die in Absatz 1 genannten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen auch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur koordinierten behördenübergreifenden Zusammenarbeit umfassen, um bei in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Gewalttaten einen umfassenden und geeigneten Umgang mit Weiterverweisungen zu ermöglichen.
Schriftliche Anfrage zum Thema K.-o.-Tropfen
Im Sommer 2019 hat das Team von Katha Schulze, der Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Bayerischen Landtag, auf die Bitte von Nina Fuchs hin eine schriftliche Anfrage an den Bayerischen Landtag zum Thema K.-o.-Tropfen gestellt: