Stand der Dinge im Juni 2021

Aktuelles aus Deutschland & der Welt

#kotropfensaison

Endlich ist es so weit. Die Einschränkungen im öffentlichen Leben werden weiterhin gelockert und wir können uns wieder einen leckeren Cocktail bestellen, in der Sonne sitzen und das „neue alte“ Leben genießen. Doch neben der Biergartensaison ist leider auch wieder eine weitere Saison eröffnet…

Straftaten im Zusammenhang mit K.-o.-Tropfen und sexualisierter Gewalt im Anschluss können dort beginnen, wo ausgelassene Stimmung herrscht, Getränke öffentlich ausgeschenkt werden und es für Täter*innen ein Leichtes ist, K.-o.-Tropfen unbemerkt in ein Getränk zu geben.

Wirt*innen sind im Rahmen des Jugendschutzgesetzes verpflichtet, in ihren Gaststätten und Kneipen Aushänge der BZgA1 zum Thema Alkohol auszuhängen. Eine Verpflichtung zum Aushang von Warnhinweisen zu K.-o.-Tropfen hingegen gibt es nicht. Warum wird hier nicht gehandelt? Das Problem wird offenbar nicht in dem Ausmaß wahrgenommen, in dem es existiert. Es gibt nicht einmal eine statistische bundesweite Erfassung, die Straftaten im Zusammenhang mit K.-o.-Tropfen abbildet. Würde dies erfolgen, wären die Fälle auf dieser Ebene sichtbar und der Handlungsdruck würde steigen. Opferschutzorganisationen berichten bereits seit vielen Jahren von einer stetigen Zunahme von Straftaten im Zusammenhang mit K.-o.-Tropfen und sexualisierter Gewalt.

Fatal ist an dieser Stelle auch, dass die Öffentlichkeit, Polizei und andere Behörden Betroffene häufig nicht ernst nehmen, da sie für das Thema eben nicht von höchster Ebene aus ausreichend sensibilisiert oder geschult werden. Es gibt beispielsweise eine Kampagne der niedersächsischen Landesregierung zum Thema K.-o.-Tropfen. Das Material steht Gastronomiebetreibenden nach wie vor zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, sich Flyer, Aushänge und Bierdeckel mit Warnhinweisen zu bestellen.

Dieses freiwillig nutzbare Angebot wird jedoch kaum in Anspruch genommen. Gastronomiebetreibende argumentieren, dass Gäste dann vermuten könnten, dass es bei ihnen bereits Vorfälle mit K.-o.-Tropfen gab und sie nun auf Grund dieser Tatsache dazu verpflichtet wurden, Aushänge zu dem Thema zu platzieren. Mit verpflichtenden Aushängen für alle Gastronomiebetriebe wäre diese Argumentation hinfällig und zudem könnte man die Öffentlichkeit für das Thema sensibilisieren.

Außerdem müssten Türsteher*innen gezielt geschult und mehr in die Verantwortung genommen werden, damit sie einerseits beim Einlass überprüfen, ob jemand K.-o.-Tropfen hineinschmuggeln möchte, und andererseits ein potentielles K.-o.-Tropfen-Opfer, das von Täter*innen hinausgeschleppt wird, erkennen und handeln können. Warnungen zu den Gefahren, die von K.-o.-Tropfen ausgehen, müssen an allen potenziellen öffentlichen Tatorten sichtbar sein! Sie dienen auch dazu Täter*innen abzuschrecken.

Wir von KO e.V. machen uns für die Sensibilisierung der Gesellschaft, für Prävention und Aufklärung zum Thema K.-o.-Tropfen stark und überlegen uns Möglichkeiten, wie wir dieses Ziel auf vielfältigen Ebenen erreichen können.

Was ist eure Meinung zu einer bundesweiten Verpflichtung zum Aushang von Warnhinweisen zu K.-o.-Tropfen? Schreibt uns gern eure Meinung an info@ko-ev.de oder kommentiert auf unserem Instagram-Kanal.


1 BZgA: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung