Stand der Dinge im April 2021

Aus dem KO-Alltag

#paritätischer

Im Moment sind wir noch sehr viel mit organisatorischen und bürokratischen Dingen beschäftigt und ehrlich gesagt, sind wir immer wieder erstaunt, wie viel Zeit uns diese Tätigkeiten kosten und wie umfangreich sie sind. Wir haben das zugegebenermaßen ein wenig unterschätzt! Ein kleines Beispiel aus dem April: Wir haben einen Aufnahmeantrag auf Mitgliedschaft im Paritätischen Wohlfahrtsverband gestellt. Aber was genau ist überhaupt der Paritätische Wohlfahrtsverband? Auf der Website des Verbands findet man folgende Auskunft: „Der Paritätische ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in der BRD. Er ist Dachverband von über 10.000 eigenständigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen im Sozial- und Gesundheitsbereich. Mit seinen 15 Landesverbänden und mehr als 280 Kreisgeschäftsstellen unterstützt der Paritätische die Arbeit seiner Mitglieder. Er repräsentiert und fördert seine Mitgliedsorganisationen in ihrer fachlichen Zielsetzung und ihren rechtlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Belangen. Durch verbandseigene Institutionen trägt er bei zur Erhaltung, Zusammenarbeit und Neugründung von Organisationen und Einrichtungen der Sozialarbeit. Der Paritätische ist ein Verband sozialer Bewegungen. Ebenso wie seine Mitgliedsorganisationen fühlt er sich der Idee sozialer Gerechtigkeit verpflichtet: der Chancengleichheit, dem Recht eines jeden Menschen, ein Leben in Würde zu führen und seine Persönlichkeit frei zu entfalten.“ Vielleicht verstehst du jetzt auch schon, weshalb wir einen Antrag auf Mitgliedschaft gestellt haben. Die Vernetzung, Beratung und Unterstützung, die der Paritätische bietet, ist für uns als kleiner, frisch gegründeter Verein eine große Chance.

Leider haben wir die Rückmeldung bekommen, dass einige Passagen unserer Satzung nicht mit den Aufnahmekriterien kompatibel sind. Im Klartext heißt das für uns, dass wir eine Satzungsänderung durchführen müssen. Dafür benötigen wir erst einmal eine*n Anwält*in, der/die auf gemeinnützige Vereine spezialisiert ist und die gewünschten Änderungen erst mit uns bespricht und dann in die Satzung einbaut. Anschließend müssen wir in der nächsten Mitgliederversammlung über die Änderungen abstimmen und die neue Satzung danach wieder vom Notar beglaubigen lassen. Der schickt sie dann wieder zum Registergericht, die dann hoffentlich zum zweiten Mal ihren Segen geben. Also bitte fest die Daumen drücken! Du siehst, im Bereich Orga/Bürokratie wird’s nicht langweilig…